Fragen für die Terminvereinbarung

  • Was ist der Grund der Begutachtung?
  • Welche Erkrankung liegt vor?
  • Handelt es sich um eine Erst- oder Folgebegutachtung?
  • Bei welcher Führerscheinstelle oder bei welchem Ordnungsamt wird Ihr Vorgang bearbeitet?
  • Bitte beachten Sie bei der Terminvereinbarung, daß zwischen dem Untersuchungstermin und der Fertigstellung des Gutachtens je nach Fragestellung 1 bis 6 Wochen liegen können. Vereinbaren Sie daher frühzeitig einen Termin, um eventuelle Fristen einhalten zu können bzw. beantragen sie ggf. eine Fristverlängerung bei der Behörde.

Abrechnung und Kosten

Der Umfang des Gutachtens und der dazugehörigen Untersuchung ist je nach Fragestellung seitens der Behörde sehr unterschiedlich. Zum Teil müssen  Zusatzuntersuchungen und ggf. auch andere fachärztliche Kollegen hinzugezogen werden.

Die Abrechnung erfolgt je nach Art und Umfang des Gutachtens gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zusätzlich können Kosten für auswärtige Untersuchungen wie zum Beispiel Laborkosten auf Sie zu kommen. Die zu erwartenden Kosten werden mit Ihnen im Vorfeld besprochen.

Verkehrsmedizinische Gutachten

Damit Ordnung und Sicherheit auf unseren Straßen gewährleistet sind, muss sichergestellt werden, dass die Bewerber um eine Fahrerlaubnis in der Lage sind, die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zur Teilnahme am Straßenverkehr zu erfüllen. Für Berufskraftfahrer gelten besondere Richtlinien. Das Ziel einer verkehrsmedizinischen Untersuchung und Begutachtung ist es, die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen und zu dokumentieren.

Die Grundlagen dafür sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt.

Seit 1999 dürfen nur Ärzte mit „Verkehrsmedizinischer Qualifikation“ Gemäß §11, Abs. 2, Satz 3, Nr.1 der Fahrerlaubnisordnung (FeV) die Gutachten durchführen.Diese Qualifikation ist bei Frau Dr.med. Katrin Rost gegeben.

Somit kann ich sowohl freiwillige (vorsorgliche) Gutachten,  sowie auch die von der Verkehrsbehörde veranlasste Gutachten durchführen.

Sind sie von einer Behörde dazu aufgefordert worden, ein medizinische Gutachten bezüglich Fahreignung vorzulegen, kann dieses auf Wunsch angefertigt werden. Details bezüglich der Vorbereitung für und Durchführung eines solchen Gutachtens können gern telefonisch besprochen werden.

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