
Damit Ordnung und Sicherheit auf unseren Straßen gewährleistet sind, muss sichergestellt werden, dass die Bewerber um eine Fahrerlaubnis in der Lage sind, die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zur Teilnahme am Straßenverkehr zu erfüllen. Für Berufskraftfahrer gelten besondere Richtlinien. Das Ziel einer verkehrsmedizinischen Untersuchung und Begutachtung ist es, die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen und zu dokumentieren.
Die Grundlagen dafür sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt.
Seit 1999 dürfen nur Ärzte mit „Verkehrsmedizinischer Qualifikation“ Gemäß §11, Abs. 2, Satz 3, Nr.1 der Fahrerlaubnisordnung (FeV) die Gutachten durchführen.Diese Qualifikation habe ich 2021 erworben.
Somit kann ich sowohl freiwillige (vorsorgliche) Gutachten, sowie auch die von der Verkehrsbehörde veranlasste Gutachten durchführen.
Sind sie von einer Behörde dazu aufgefordert worden, ein medizinische Gutachten bezüglich Fahreignung vorzulegen, kann dieses auf Wunsch angefertigt werden. Details bezüglich der Vorbereitung für und Durchführung eines solchen Gutachtens können gern telefonisch besprochen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.